Produkte für die Krankenpflege

 

 

Krankenpflege ist ein wichtiges Thema in unserer Apotheke. Denn jeden Mensch kann es treffen. Sei es durch den natürlichen Alterungsprozess, länger andauernde Krankheit oder einen Unfall. Deswegen erhalten Sie bei uns ein umfangreiches Sortiment medizinischer Hilfsmittel zur häuslichen Senioren- und Krankenpflege.

 

Die Beantragung der Pflegehilfsmittelpauschale stellt für viele Kunden ein Hindernis dar. Wir unterstützen Sie gern bei der Beantragungen und Abrechnung der Pflegehilfsmittelpauschale bei Ihrer Pflegekasse.

Der Antrag

Den Antrag auf Kostenübernahme von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder in unserer Apotheke. Gerne helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des Antrags und beantragen die Pflegehilfsmittelpauschale für Sie bei Ihrer Pflegekasse. Gemeinsam stellen wir die von Ihnen monatlich benötigten Pflegehilfsmittel zusammen und übernehmen die Abrechnung mit Ihrer Kasse für Sie.

Wer hat gesetzlichen Anspruch auf die Pflegehilfsmittelpauschale?


Um die Zuschüsse bei Ihrer Pflegekasse in Anspruch zu nehmen müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Es liegt ein anerkannte Pflegegrad (Stufe1- 5) vor.
  • Die Pflege findet zu Hause oder in einem häusliche Umfeld, z.B. einer Wohngemeinschaft, statt.
  • Die Pflege wird durch eine private Person (Angehöriger, Freund oder Bekannter), ggf. auch mit Unterstützung eines professionellen ambulanten Pflegedienstes, durchgeführt.

Wichtig hierbei ist, dass  Menschen, die in einem Pflegeheim leben oder sich in einem Krankenhaus aufhalten, keinen Anspruch auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel haben. In diesem Fall ist die entsprechende Einrichtung für die Versorgung zuständig!

 

Gemäß Sozialgesetzbuch (XI §40) haben pflegebedürftige Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40,00 € im Monat.  Zusätzlich können bis zu zwei Mal im Jahr die Kosten für eine wiederverwendbare Bettschutzeinlage übernommen werden. Diese Leistung ist allerdings gesondert zu beantragen.

 

Was sind eigentlich Pflegehilfsmittel?


Bei Pflegehilfsmitteln handelt es sich um Sachmittel, die vor allem in der häuslichen Pflege Anwendung finden. Sie sollen die häusliche Pflege erleichtern, die Beschwerden einer pflegebedürftigen Person lindern und ihr eine selbstständige Lebensführung möglich machen.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind aufgrund der Beschaffenheit ihres Materials oder aus hygienischen Gründen zum Einmalgebrauch gedacht und in der Regel für den Wiedereinsatz nicht geeignet.

Zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln zählen beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz oder Schutzbekleidung.

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